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Plauderecke => Plauderecke => Thema gestartet von: donkey am Oktober 15, 2011, 09:11:54 Vormittag

Titel: Im Falle eines Falles-Motorradblitzer
Beitrag von: donkey am Oktober 15, 2011, 09:11:54 Vormittag
Im Netz gefunden:

Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt. Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.
Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:
Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.
Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher ausserhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.
In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.
Titel: Re:Im Falle eines Falles-Motorradblitzer
Beitrag von: Jim am Oktober 15, 2011, 12:41:03 Nachmittag
sehr gut zu wissen :-)
Titel: Re:Im Falle eines Falles-Motorradblitzer
Beitrag von: papemark am Oktober 15, 2011, 01:00:39 Nachmittag
Hallole,

ich weiß leider nicht, wo die Geräte überhaupt im Einsatz sind. In Baden-Württemberg hat die Polizei jedenfalls keine LAVEG-Geräte sondern nur JenOptik (bzw. Robot) und Riegl.
Und bei diesen Geräten ist es gemäß der Bedienungsanleitung im gesamten Messbereich erlaubt auch Motorräder zu messen.

Außerdem gebe ich zu bedenken, dass es sich nur um ein erstinstanzliches Urteil handelt, das noch keinerlei Bindungswirkung entfaltet.
Auch wenn das Messverfahren als "nicht standardisiert" eingestuft wird, heißt das lange noch nicht, dass es nicht verwendet werden darf - es muss dann lediglich jeder Einzelfall gründlich geprüft werden.

Insofern möchte ich nicht grundsätzlich Entwarnung geben.

Ich weise aber gerne darauf hin, dass es mit Lasergeschwindigkeitshandmessgeräten ohnehin nicht so einfach ist, Motorräder zu messen. Da die Reflexionsfläche (meist der Scheinwerfer) doch recht klein ist, kann oft erst auf kurze (vielleicht auch zum Anhalten zu kurze) Distanz ein Messwert erzielt werden.
Aber Achtung: Gut geschulte Beamte, die das Gerät auf einem Stativ verwenden, haben auch darin einige Übung ...

Grüße von der Rennleitung ...

... die gerade ganz entspannt die Kur genießt ...

papemark
Titel: Re:Im Falle eines Falles-Motorradblitzer
Beitrag von: Moopy55 am Oktober 15, 2011, 03:24:04 Nachmittag
auch sehr gut zu wissen ;D
Danke papemark
Titel: Re:Im Falle eines Falles-Motorradblitzer
Beitrag von: MultiMania am Oktober 16, 2011, 09:03:22 Nachmittag
1:1  ;D ;D ;D