Multistrada.eu - DAS Ducati Multistrada-Forum
DUCATI MULTISTRADA => Multistrada - Allgemein => Thema gestartet von: donkey am Juni 08, 2012, 04:36:12 Nachmittag
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Verweise mal auf die Vorgeschichte in dem Eintrag
Bonuspunkte für die Multistrada
Hier dazu noch der Nachtrag bzw. meine Frage:
Der Polizeibeamte hat verlauten lassen, daß er jedes Moped mit Zubehör Anlage, egal ob E-Nummer oder nicht, aus dem Verkehr zieht, wenn sie im als zu laut erscheint.
Wie sieht es da mit der Quad Anlage aus ?
Desweiteren hat er der Multi mit der Serienanlage nach der Phonmessung auch Illegalität bescheinigt.
Seinen Ausführungen zu Folge, kann es somit jederzeit passiern, ob Serienanlage oder nicht, daß die Multi in einer Kontrolle still gelegt wird.
Die eingetragenen Werte im Schein müssten von den Beamten nicht hingenommen werden.
Ich hoffe nicht, daß ich in Bayern in eine Kontrolle gerate.
Habe gerade meinen KFZ.-Schein gelesen.
Für die Multi stehen folgende Werte:
-Standgeräusch 80 DB
-Fahrgeräusch 102 DB
Die 102 DB hatte ich im Kopf und dem Beamten mitgeteilt. Seine Aussage dazu: Das wäre ihm egal, er würde stillegen.
Kann doch nicht sein, daß jeder Beamte nach Gutdünken entscheiden kann.
Wie ist die Gesetzeslage ?
Eigentlich kann Papemark ja etwas dazu sagen.
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also ich denk mal, dass man nur mit solchen trachtengruppenmitgliedern ärger bekommt, die anderweitig erhebliche probleme haben. es gibt in grenzen immer ermessensspielräume und die ganze story hier hört sich nach unwilligkeit an, diese auch vernünftig (!) zu nutzen. ich kenne hier im umkreis beamte, die stehen an ner hauptstrasse, springen dann plötzlich auf die fahrbahn nur um dir dann mitzuteilen, dass sie - mit dem fernglas - gesehen hätten, dass du den helmverschluss nicht vorschriftsmässig verriegelt hast oder dass du noch den blinker an hast ohne abzubiegen. unglaublich. mit selbst minimalster menschenkenntnis wird bei einem blick in das gesicht dieser leute klar, dass sie ihren offensichtlich massiven lebensfrust in solchen aktionen kompensieren. einmal habe ich mich in einer ähnlichen situation per anwalt gegen ein bussgeld mit erfolg zur wehr gesetzt .............. mir reichts dann manchmal auch.
:evil:
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Name und Dienstnummer notieren, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Der Typ hat bald nur noch Stubendienst. StVZO und EG Richtlinien sind zwingend und keine Ermessenssache.
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Die Aprilia RSV4 gehört sicher nicht zu den leisesten Motorräder aber auch diese ist laut Motorrad Ausgabe 13/2012 Seite 7 noch in der Tolleranz, und ich glaube kaum das die QD lauter ist.
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Name und Dienstnummer notieren, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Der Typ hat bald nur noch Stubendienst. StVZO und EG Richtlinien sind zwingend und keine Ermessenssache.
Wie man in den Wald hineinschreit kommt es wieder zurück ( manchmal ist es sinnvoller den Ball etwas flacher zuhalten )
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Verweise mal auf die Vorgeschichte in dem Eintrag
Bonuspunkte für die Multistrada
Hier dazu noch der Nachtrag bzw. meine Frage:
Der Polizeibeamte hat verlauten lassen, daß er jedes Moped mit Zubehör Anlage, egal ob E-Nummer oder nicht, aus dem Verkehr zieht, wenn sie im als zu laut erscheint.
Wie sieht es da mit der Quad Anlage aus ?
Desweiteren hat er der Multi mit der Serienanlage nach der Phonmessung auch Illegalität bescheinigt.
Seinen Ausführungen zu Folge, kann es somit jederzeit passiern, ob Serienanlage oder nicht, daß die Multi in einer Kontrolle still gelegt wird.
Die eingetragenen Werte im Schein müssten von den Beamten nicht hingenommen werden.
Ich hoffe nicht, daß ich in Bayern in eine Kontrolle gerate.
Habe gerade meinen KFZ.-Schein gelesen.
Für die Multi stehen folgende Werte:
-Standgeräusch 80 DB
-Fahrgeräusch 102 DB
Die 102 DB hatte ich im Kopf und dem Beamten mitgeteilt. Seine Aussage dazu: Das wäre ihm egal, er würde stillegen.
Kann doch nicht sein, daß jeder Beamte nach Gutdünken entscheiden kann.
Wie ist die Gesetzeslage ?
Eigentlich kann Papemark ja etwas dazu sagen.
sorry Thomas, es ist genau umgekehrt "U.1" 102 DB Standgeräusch und "U.3 " 80 DB Fahrgeräusch! 8)
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Hallo Ralf,
du hast Recht.
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Hallo Ralf,
du hast Recht.
Ralf hat meistens Recht
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Na da bin ich ja mal gespannt auf die Antwort von Papemark :o
Ich denke so gehts nicht und glaube auch nicht dass da was originales illegal ist!
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Wie man in den Wald hineinschreit kommt es wieder zurück ( manchmal ist es sinnvoller den Ball etwas flacher zuhalten )
Normal gebe ich dir da Recht, aber hier hat der Cop den Ball vom Spielfeld gehauen wenn er von Stilllegung spricht. Auf manch groben Klotz passt der grobe Keil einfach am besten.
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Beschreibe doch mal wie die Lautstärke gemessen wurde. War das nicht 1m Abstand 45 Grad zum Auspuff und die Hälfte der Nenndrehzahl/Nennleistung? Also müsste bei ca. 4600 Umdrehungen gemessen werden, wieso dann 8000 Umdrehungen?
Ich habe gerade zwei andere DB Killer für meine MIVV Suono getestet, wobei sich das Standgeräusch nicht wesentlich verändert hat.
Mit DB-Messgerät konnte nur ein Unterschied von ca. 2-3 DB ausgemacht werden. Jedoch beim fahren ist der Unterschied hörbar.
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Name und Dienstnummer notieren, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Der Typ hat bald nur noch Stubendienst. StVZO und EG Richtlinien sind zwingend und keine Ermessenssache.
So schaut's aus. Immer vorausgesetzt die Anlage ist legal, hat der Ordnungshüter da nichts stillzulegen. Eigentum steht unter Schutz des GG, da muß er schon seeehr triftige Gründe haben um Stillzulegen. Zwangsstillegung geht nur bei technischen Mängeln, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Also Bremsen, Beleuchtung, etc. Ist ihm der Auspuff zu laut, kann er einem eine Mängelkarte geben: Damit zum TÜV, Gesetzeskonformität bestätigen lassen, bei der Polizei vorführen. Das war es dann. Legt er die Kiste einem doch vor Ort still, kann man in dem Moment nichts machen. Bloß nicht ignorieren und trotzdem weiterfahren! Name, Dienstnummer, Dienstrang aufschreiben und ab zum Anwalt, Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Anwalt wir mit Sicherheit auch schauen, ob der Straftatsbestand der Unterschlagung durch den Polizisten erfüllt ist. Dann würde es teuer und bitter für den Grünen (resp. Blauen): alle Kosten (auch ggf. Übernachtung, zusätzliche Reisekosten, etc) und natürlich, im Falle einer Verurteilung der Unterschlagung, Vorstrafe. Kommt nicht gut an im Staatsdienst.
Das Selbe gilt im übrigen für die in manchen Bundesländern so beliebte Geräuschmessung am Straßenrand. Da steht in der Durchführungsverordnung explizit drin, das dies durch einen Sachverständigen und in einer geeigneten Testumgebung zu geschehen hat. Nur durch eine Kappe auf dem Kopf wird man nicht zum Sachverständigen und ob ein Parkplatz eine geeignet Testumgebung ist, sei mal dahingestellt.
Im allgemeinen, erstmal mit dem Jung reden. Freundlich bleiben und auf den gesetzeskonformen Zustand mehrmals hinweisen. Bleibt er wirklich stur, mal freundlich aber bestimmt fragen ob es ihm bewußt ist, welche Konsequenzen das für ihn haben könnte. Meistens hilft das schon. Hatte das mal bei meiner alten HPN-Q mit SR-Auspuff (eingetragen). Der Gestzeshüter meinte auch mal sehr genau schauen zu müssen. Schauen darf er ja, aber als er meinte mal einen langen Stab hinten in den Endtopf reinschieben zu müssen, habe ich ihn auf mögliche Konsquenzen (Sachbeschädigung, Unterschlagung) hingewiesen. Schwupp! Da war der Stab weg, ich hatte meine Papiere und ein gebrubbeltes 'Gute Weiterfahrt'.
Gruß,
Ingo
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Die Prozedur der Geräuschmessung ist auf einem Meßprotokoll genauestens geregelt.
Unsere Prüfer bei TÜV oder Dekra haben geeichte Meßgeräte, machen mehrere Messungen und entscheiden nicht unfair. ;)
Die Meßumgebung ist mit entscheidend, danach können sogar ein paar dezibelchen abgezogen werden, wenn Beton im Hintergrund ist.Da gibt es Höhe des Gerätes, Winkel und Entfernung genau einzuhalten.
Macht Euch nicht verrückt deswegen. Ich habe oft mit solchen Anschuldigungen zu tun.Es ist meistens haltlos, was das geäußert wird. Das Gehör nimmt vieles anders wahr, als ein Meßgerät.
Beim letzten Verfahren im Raum Thüringen(AG Pößneck) endete das Fahren ohne db-eater mit 2 Freisprüchen!
Ich kam da mit 3 Anlagen als Zeuge geladen an, um den Polizisten erst einmal zu zeigen, was eine nachgerüstete Anlage aus dem Zubehörhandel ist.Im Endteil des Verfahrens ging es übrigens noch um 25 € Ordnungsgeld! :D
LG FM
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"Dummschwätzer" und "Wichtigtuer" ... mehr gibt es zu solchen Aussagen nicht zu sagen. Will dieser Herr Wachtmeister jetzt alle neuen Motorräder stilllegen, die eine amtliche EG-Zulassung haben ... kann ich nur drüber lachen ... :laugh:
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Um diesen uniformierten, selbsternannten "Sachverständigen" den Wind aus den Segeln zu nehmen,habe ich meine "QD" extra in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Laut dem TÜVer wäre dies mit der E-Nummer nicht notwendig,selbst die EU-Genehmigung braucht nicht mitgeführt zu werden. Die Nr. an der Tüte REICHT !!!
Aber der aktuelle (witzige) Bericht zeigt,dass einem doch immer wieder mal so mancher mächtig auf den Sack gehen kann.... :blank:
Zum Glück hat Ducati Sonderstatus... ;D
Herzliche Bollergrüße
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Wo befindet sich denn die Nummer bei meiner qd? Habe noch keine gesehen. Muss ich die dem Hüter des Gesetzes zeigen?
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Um mal die Fakten in diesem Fall festzuhalten folgendes:
- bei der Yamaha konnten der Beamte und ich durch Sichtprüfung nicht feststellen ob der DB-Eater verbaut war oder nicht.
- die Leo Vince Anlage hatte eine E-Nummer. Interessierte den Beamten aber nicht, da seiner Meinung nach, jeder Graveur so eine Nummer
anbringen kann.
- die Yamaha wurde stilllgelegt, ich durfte weiterfahren obwohl 2 DB lauter
- die Lautstärke der Multi wurde als illegal bezeichnet, das Prüfverfahren bei der DUC wurde angezweifelt, 102 DB im Schein gibt es nicht
mehr.
Die Phonemessung wurde mit einem Nokia Handy durchgeführt auf dem eine App installiert war.
Ort war eine Ausfallstr. Gemessen wurde auf dem Standstreifen, rechts und links waren Häuser. Messdistanz war ca. 1 Meter.
Ob der Winkel stimmte ??
Die Motoren wurden bis auf 8000 Touren hochgedreht.
Das so ein Messverfahren nicht relevant ist war mir schon klar.
Wie man sich argumentativ wehrt, weiß ich auch.
Bloß, wenn man bei einer Kontrolle so einen Kollegen erwischt, bleibt die Karre erstmal stehen und die Tour ist zu Ende, soviel ist klar.
Kann eigentlich nicht sein.
Was dann daraus wird ist eine zweite Sache.
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...
Bloß, wenn man bei einer Kontrolle so einen Kollegen erwischt, bleibt die Karre erstmal stehen und die Tour ist zu Ende, soviel ist klar.
Kann eigentlich nicht sein.
Was dann daraus wird ist eine zweite Sache.
Das ist leider richtig, zunächst einmal ist man der Mops.
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Um mal die Fakten in diesem Fall festzuhalten folgendes:
- bei der Yamaha konnten der Beamte und ich durch Sichtprüfung nicht feststellen ob der DB-Eater verbaut war oder nicht.
- die Leo Vince Anlage hatte eine E-Nummer. Interessierte den Beamten aber nicht, da seiner Meinung nach, jeder Graveur so eine Nummer
anbringen kann.
- die Yamaha wurde stilllgelegt, ich durfte weiterfahren obwohl 2 DB lauter
- die Lautstärke der Multi wurde als illegal bezeichnet, das Prüfverfahren bei der DUC wurde angezweifelt, 102 DB im Schein gibt es nicht
mehr.
Die Phonemessung wurde mit einem Nokia Handy durchgeführt auf dem eine App installiert war.
Ort war eine Ausfallstr. Gemessen wurde auf dem Standstreifen, rechts und links waren Häuser. Messdistanz war ca. 1 Meter.
Ob der Winkel stimmte ??
Die Motoren wurden bis auf 8000 Touren hochgedreht.
Das so ein Messverfahren nicht relevant ist war mir schon klar.
Wie man sich argumentativ wehrt, weiß ich auch.
Bloß, wenn man bei einer Kontrolle so einen Kollegen erwischt, bleibt die Karre erstmal stehen und die Tour ist zu Ende, soviel ist klar.
Kann eigentlich nicht sein.
Was dann daraus wird ist eine zweite Sache.
Ja, das ist leider die Krux an der Sache, wenn solch einer eine nicht vorhandenen Ermessensgrundlage sieht. Mopped steht :'( .
Aber was hat der sich denn eingebildet! Abgesehen von den Eigentumsdelikten die der begangen hat, unterstellt der auch noch Urkundenfälschung!
Die eingeprägte E-Nummer auf der Anlage ist die Urkunde, nicht der Wisch vom Hersteller. Wäre der an mich geraten, den hätte ich im Nachgang auf Links gezogen. Der würde dann noch nicht mal mehr einen Job in der Türsteher-Branche finden, mit den Vorstrafen die er sich da eingehandelt hat.
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Mit welcher App macht der Obersheriff Geschwindigkeitskontrollen ... unglaublich ... was ein Depp. Wahrscheinlich sein erstes Smartphone bekommen.
Und außerdem gibt es Auspuffanlagen ohne db-eater ... nur mal so zur Info! Ist ein db-eater Bestandteil jeder Auspuffanlage? Wohl kaum. Der Typ ist nicht nur ein Wichtigtuer, sondern ist auch noch mit Unwissenheit gestraft.
Hört sich fast nach Aprilscherz an ...
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Die "Spinatkappe" versteht wenigstens noch ein bisschen Spass...... :laugh:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=betrunken%20blasen&source=web&cd=2&ved=0CFgQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.cartoonland.de%2Farchiv%2Falkohol-test%2F&ei=Qf7ST9CWAtPc4QSm5OXLAw&usg=AFQjCNGwVWQFJqAz_TLEqnwABpB-89kTtg (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=betrunken%20blasen&source=web&cd=2&ved=0CFgQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.cartoonland.de%2Farchiv%2Falkohol-test%2F&ei=Qf7ST9CWAtPc4QSm5OXLAw&usg=AFQjCNGwVWQFJqAz_TLEqnwABpB-89kTtg)
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Ein Freund von mir hatte ähnliche Probleme mit der Bayrischen Staatsmacht. Der blieb aber hartnäckig und hat es darauf ankommen lassen (er hatte viel Zeit). Der Beamte könnte heute bei der Olympiade im einer Kayak mit machen so schnell musste der Tage später zurückrudern.
Sehr ärgerlich solche Willkür einzelner!!
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Messung mit einem Nokiahandy und bei 8000 Touren??
Dass ist komplett daneben. Note 6, Herr Wachmeister.
Der war wohl gerade auf seinem Machttrip.
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- die Lautstärke der Multi wurde als illegal bezeichnet, das Prüfverfahren bei der DUC wurde angezweifelt, 102 DB im Schein gibt es nicht
mehr.
Die Phonemessung wurde mit einem Nokia Handy durchgeführt auf dem eine App installiert war.
Ort war eine Ausfallstr. Gemessen wurde auf dem Standstreifen, rechts und links waren Häuser. Messdistanz war ca. 1 Meter.
Ob der Winkel stimmte ??
Die Motoren wurden bis auf 8000 Touren hochgedreht.
Das so ein Messverfahren nicht relevant ist war mir schon klar.
Wie man sich argumentativ wehrt, weiß ich auch.
Bloß, wenn man bei einer Kontrolle so einen Kollegen erwischt, bleibt die Karre erstmal stehen und die Tour ist zu Ende, soviel ist klar.
Kann eigentlich nicht sein.
Was dann daraus wird ist eine zweite Sache.
Ich würde da nur mehr eines tun: Die Polizei rufen!
Wenn in meinen offiziellen Papieren 102 db steht, dann ist das so und das Messen mit einem Handy mit App ist garantiert illegal. DA hilft nur eines ANZEIGE bei der Polizei wegen Nötigung und Amtsmissbrauch.
Gruss, Franz
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Wir sind heute rausgezogen worden - der Polizist sagte nur: zu laut ist die Maschine auch nicht - gute Fahrt.
Und das obwohl ich den Fahrzeugschein nicht dabei hatte... Es gibt auch noch das Gute im Menschen...
...habe aber auch Serienauspuff...
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Wir sind heute rausgezogen worden - der Polizist sagte nur: zu laut ist die Maschine auch nicht - gute Fahrt.
Und das obwohl ich den Fahrzeugschein nicht dabei hatte... Es gibt auch noch das Gute im Menschen...
...habe aber auch Serienauspuff...
Eben, die meisten sind schon ok. Im Mittel werde ich so 3,4 mal im Jahr rausgeholt. Eigentlich immer problemlos. Richtig (unverschuldeten) Ärger hatte ich in meinen 30 Jahren Moppedfahren nur zweimal. Da habe ich die Jungs aber auch wie oben geschrieben vor Gericht gezogen. In beiden Fällen wurden die auch verurteilt (Amtsmißbrauch, Nötigung, Unterschlagung).
Aber bei allem berechtigten Unmut über 'übermotivierte' Offizielle der Rennleitung. Einfach den Jungs keine Handhabe geben, das sie einen anhalten
Auch ich mag Moppeds die richtig klingen. Ich mag aber auch keine Brülltüten. Man muß auch nicht immer und überall den Draht voll durchziehen.
Wenn ich mir in der Saison das Spektakel in Eifel, Sauerland, Odenwald, Alpen & Co anschaue, verstehe ich auch die Anwohner das die die Schnauze
voll haben von kreischende Vier- und hämmernde Zweizylinder im 5 Minuten Rhythmus. Da wird von machen 'Kollegen' in Ortschaften und Dörfern so unverschämt gerast und angegast das man sich nicht wundern muß, das da Reaktionen kommen.
Ich für meinen Teil halte es so, das ich durch Ortschaften oder da wo es Ausflugslokale oder ähnliches gibt, durchtuckere. Bundesstraßen bin ich eh vorsichtig; wegen der Zeitnahmen ;) . Bin ich in der Walachei, ich bevorzuge eh Straßen 3. und 4. Ordnung, da lasse ich dann auch mal die Sau fliegen.
Ein befreundeter Polizist (Motorradfahrer, der sich auch oft über seine Kollegen wundert) meinte, dann ist doch alles ok. Leben und Leben lassen.
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Hallole,
Hier nochmal ein paar Statements aus meinem Beitrag im Thread "Bounspunkte"
Die Ducati hat ein eingetragenes Standgeräusch von 102 dB. Da ist sie also mit 99 dB sicherlich nicht zu laut. Selbst wenn er beim Phonmessgerät einen Wert von 107 dB Standgeräusch gefunden hätte - nach Abzug der Toleranz von 5 dB wäre selbst das noch zu akzeptieren.
Nur weil einem ein Auspuff als "zu laut erschein", heißt das noch lange nicht, dass er auch zu laut ist bzw. nicht den Vorschriften entspricht.
Daran halte ich fest! Es obliegt nicht der Einschätzung eines Beamten, ob ihm die amtliche Eintragung gefällt oder nicht. Wenn der Eintrag so gegeben ist, dann muss der Beamte dies auch akzeptieren.
Die Messung hat mit zugelassenen Messgeräten zu erfolgen, dabei sind die Vorgaben (50 cm Abstand in 45° zum Ausströmungskanal - Hälfte der Nenndrehzahl bei plötzlicher Gaszurücknahme) zu beachten und eine Toleranz von 5 dB zu gewähren. Die Messung im Fahrbetrieb ist duch die Polizei eher schwierig, da hier entsprechende Umgebungsvariablen zu beachten sind. Das kann aber z.B. bei TÜV oder DEKRA gemacht werden, die für bestimmte Prüfstrecken die Parameter entsprechend berücksichtigen kann.
Auch dazu muss nichts näher erläutert werden. Eine I-Phone-App ist definitiv kein zulässiges Messgerät und kann demzufolge nicht für belastende Verwaltungsakte herangezogen werden. Klar kann es als Anhaltspunkt dienen, etwas genauer zu erforschen. Aber so, wie es beschreiben wurde, geht es definitiv nicht!
Zu anderen Einwürfen hier muss ich folgendes sagen:
Thema Dienstaufsichtsbeschwerde:
Da muss schon ein bisschen "Butter bei die Fische" sein. Nur weil man angehalten wird und der Vorwurf eines Beamten etwas "seltsam" ist, rechtfertigt das noch keine derartige Beschwerde. Also für @donkey gibt es dafür keinen Grund. Anders sieht es bei dem GSYZFBR-Fahrer aus, hier werden Maßnahmen getroffen, deren Rechtmäßigkeit - naja - etwas fragwürdig ist.
Prinzipiell empfehle ich allen Freunden und Bekannten eher folgende Vorgehensweise:
Ruhig bleiben, immer freundlich sein, alles tun, was der Beamte möchte und sich "interessiert" über das zeigen, was der Beamte macht. Damit macht man zumindest nichts falsch. Dreckspatzig aufzutreten, gleich mit dem Anwalt zu drohen oder die "habt ihr nichts besseres zu tun"-Leier aufzulegen ist eher kontraporduktiv. Schließlich sind die Kollegen auch nur Menschen - und so wie man es in den Wald hineinruft, so schallt es auch gerne zurück.
Thema E-Nummer und Eintrag im Fahrzeugschein:
Es ist völlig unerheblich, ob eine E-Nummer auf dem Auspuff steht oder der Auspuff im Schein eingetragen ist. Wenn die genannten Emissionsgrenzwerte überschritten werden, so ist das schlichtweg nicht zulässig. Ausnahme wäre, wenn entsprechend im Fz-Schein auch die dB-Zahl korrigiert wäre, Eintrag müsste dann so ungefähr lauten: "Fz mit XY-Abgasanlage, Seriennummer ABC123" und weiter "Zu Ziff. U1: xxx dB in Verbindung mit XY-Abgasanlage ..."
Damit würde ein lauterer Zustand als legal definiert - nur tut das keiner!
Es bleibt dabei: Die Lautstärke gemäß Fz-Schein ist einzuhalten, wenn die montierte Auspuffanlage lauter ist, dann ist das nicht korrekt, egal ob eingetragen oder E-Nummer vorhanden!
@TiefImWesten
Mag sein, dass du falsch behandelt wurdest, aber wie du schon selber sagst - auch bei 3 bis 4 Kontrollen pro Jahr - (woher kommst du eigentlich? Ich habe ca. 3 bis 4 Kontrollen in 20 Jahren Fz-Führer gehabt) sind die meisten Kontrollen in Ordnung. Von demher sei etwas vorsichtig mit Vorwürfen wie "Sachbeschädigung, Unterschlagung, falsch Verdächtigung ect." Das kann im Einzelfall mal passieren, sollte hier aber nicht als Standardrepertoire der Staatsmacht dargestellt werden - obwohl mir die Schilderung von @donkey auch das ein oder andere Fragezeichen diesbezüglich beschert hat ...
Auch das Vorgehen mit "Dienstnummer, Name, Dienstaufsichtsbeschwerde, Anwalt ..." sollte nur dann gewählt werden, wenn man sich sicher ist, dass hier etwas rechtlich total falsch läuft. Im Nachhinein lässt sich das übrigens immer noch ermitteln und das ist manchmal die bessere Möglichkeit als eine Konfrontation vor Ort.
Ansonsten hoffe ich, dass ihr alle nicht allzu oft Grund für eine Kontrolle gebt, dann kann am wenigsten schief gehen.
In diesem Sinne - schöne Grüße von der Rennleitung
papemark
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... wir ... sind ... in ... deutschland ...
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Zitat:
Also für @donkey gibt es dafür keinen Grund.
Hatte auch nichts in dieser Richtung vor. Nachdem ich den Grantigen "umgedreht" hatte, war er ja ganz nett.
Ausserdem ging es bei mir ja auch um vergessene Papiere.
Wollte mit meiner Ursprungsfrage eigentlich nur wissen wie die Handhabung bei Kontrollen bzw. die Rechtslage aussieht.
Die Antworten von Papemark waren da schon aufschlussreich.
Danke.
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@Papemark
Thema E-Nummer und Eintrag im Fahrzeugschein:
Es ist völlig unerheblich, ob eine E-Nummer auf dem Auspuff steht oder der Auspuff im Schein eingetragen ist. Wenn die genannten Emissionsgrenzwerte überschritten werden, so ist das schlichtweg nicht zulässig. Ausnahme wäre, wenn entsprechend im Fz-Schein auch die dB-Zahl korrigiert wäre, Eintrag müsste dann so ungefähr lauten: "Fz mit XY-Abgasanlage, Seriennummer ABC123" und weiter "Zu Ziff. U1: xxx dB in Verbindung mit XY-Abgasanlage ..."
Damit würde ein lauterer Zustand als legal definiert - nur tut das keiner!
Es bleibt dabei: Die Lautstärke gemäß Fz-Schein ist einzuhalten, wenn die montierte Auspuffanlage lauter ist, dann ist das nicht korrekt, egal ob eingetragen oder E-Nummer vorhanden!
Die Eintragung in den Fahrzeugschein soll übereifrige selbsternannte Sachverständige von der Legalität der Auspuffanlage überzeugen. Selbstverständlich muss alles im Lautstärkerahmen bleiben. (Wurde genau beim TÜV gemessen und war zwar am oberen Feld,aber innerhalb des im Fahrzeugschein stehenden Wertes (102db)
Die TÜV-Überprüfung war eigentlich zu meiner Absicherung,da die Anlage schon kernige Töne von sich gibt.
Wenn dann einer daher kommt und muss das Motorrad still legen,kann er dieses gerne tun- die Rechnung kommt dann auf jeden Fall.....
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@TiefImWesten
Mag sein, dass du falsch behandelt wurdest, aber wie du schon selber sagst - auch bei 3 bis 4 Kontrollen pro Jahr - (woher kommst du eigentlich? Ich habe ca. 3 bis 4 Kontrollen in 20 Jahren Fz-Führer gehabt) sind die meisten Kontrollen in Ordnung. Von demher sei etwas vorsichtig mit Vorwürfen wie "Sachbeschädigung, Unterschlagung, falsch Verdächtigung ect." Das kann im Einzelfall mal passieren, sollte hier aber nicht als Standardrepertoire der Staatsmacht dargestellt werden - obwohl mir die Schilderung von @donkey auch das ein oder andere Fragezeichen diesbezüglich beschert hat ...
Auch das Vorgehen mit "Dienstnummer, Name, Dienstaufsichtsbeschwerde, Anwalt ..." sollte nur dann gewählt werden, wenn man sich sicher ist, dass hier etwas rechtlich total falsch läuft. Im Nachhinein lässt sich das übrigens immer noch ermitteln und das ist manchmal die bessere Möglichkeit als eine Konfrontation vor Ort.
Hi,
@papemark
du, ich komme aus NRW unf fahre meistens Lahn/Eifel/Westerwald/Rhein bzw. im Süden bei euch ( ich denke, du kommst aus BW). Da ich Ganzjahresfahrer mit hoher KM-Leistung bin, kommen wohl die vielen Kontrollen zusammen. Gerade in der Eifel wird man oft rausgezogen, je näher man zum Ring kommt. Kann ich aber auch nachvollziehen, das da scharf kontrolliert wird, bei den vielen Verkehrstoten dort.
Zum Thema. Ich habe nichts gegen Polizisten. Zwei sind auch in meinem engen Freundeskreis. Ich bin bei Kontrollen immer freundlich, will ja auch so behandelt werden. Ich ärgere mich auch nicht wenn ich kontrolliert werde. Ist halt euer Job, ist ok und läuft auch in 99% der Fälle freundlich und korrekt ab. Ich habe aber was gegen arrogante Rechthaber. Die gibt es natürlich auch unter euch.
Was die Vorwürfe angeht. Wenn ein Polizist, wie in RLP geschehen, mir die Maschine an Ort und Stelle aufgrund einer falscher Ermessungsgrundlage stilllegt, ist das Unterschlagung. Und wenn mir jemand ungerechtfertigt an mein Eigentum geht, reagiere ich allergisch. Auch wenn der Jemand Uniform trägt. Das wurde dann auch so vom LG Koblenz festgestellt, verurteilt und später vom OLG KO bestätigt.
Die Sachbeschädigung war im Schauinsland. Ich wurde mit meiner HPN angehalten und kontrolliert. Die Kiste ist zwar ein Totalumbau, aber alles eingetragen. Auch der Auspuff. Aber wahrscheinlich hatte ihn schon das 'Büchlein' KFZ-Schein mit fünf zusätzlich eingeheftene Seiten stutzig gemacht. Er hat sich alles angeschaut und mit den Eintragungen verglichen. Soll er. Ich habe mich hingehockt und ein Päuschen gemacht. Nur als er dann einen Metallstab in der Hand hatte und hinten in den Auspuff reinschieben wollte, habe ich gefragt was das soll. Ja, er wolle fühlen, ob die Prallbleche noch drin sind. Ich habe ihm erklärt, da wird er nichts fühlen. Das ist ein Absorbtions- und kein Reflektionsdämpfer, also nix Bleche. Dafür besteht aber die Gefahr das er mit seinem Stab das Lochblech durchstößt und auch das Dämm-Material beschädigt. Und das möchte ich nicht, er solle das bleiben lassen. Wenn ihm was nicht paßt, kann er mir ja eine Mängelkarte geben. Dann kam dann 'Da müssen aber Bleche drin sein und überhaupt, ich hätte ihm nicht zu erzählen, wie er seine Job zu machen habe... usw...'. Nun gut mach mal. Ende vom Lied. Lochblech durch, Dämmwolle zerissen, Motorrad laut :( . Aber das beste war dann, er wurde kleinlauter und gab mir eine Mängelkarte dafür :evil: Er von mir eine Anzeige. Hat sich dann aber außergerichtlich erledigt. Er hat sich dann gemeldet, entschuldigt und den Schaden bezahlt. Dann ist es auch für mich gut, wenn sich jemand glaubwürdig entschuldigt und für den Schaden aufkommt. Aber auch da war neben der Sachbeschädigung Unterschlagung dabei. Auch wenn ich nur 1 Sekunde nicht über mein Eigentum verfügen kann, wenn es keinen triftigen Grund gibt.
Das waren dann aber auch meine beiden Extremfälle. Sonst war's immer locker, freundlich und korrekt. Manchmal mußte ich auch zahlen. Dann bin ich auch der letzte der rumzickt, wenn ich einen Bock geschossen habe.
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@TiefImWesten:
respekt. bestmögliche haltung.
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Thema E-Nummer und Eintrag im Fahrzeugschein:
Es ist völlig unerheblich, ob eine E-Nummer auf dem Auspuff steht oder der Auspuff im Schein eingetragen ist. Wenn die genannten Emissionsgrenzwerte überschritten werden, so ist das schlichtweg nicht zulässig. Ausnahme wäre, wenn entsprechend im Fz-Schein auch die dB-Zahl korrigiert wäre, Eintrag müsste dann so ungefähr lauten: "Fz mit XY-Abgasanlage, Seriennummer ABC123" und weiter "Zu Ziff. U1: xxx dB in Verbindung mit XY-Abgasanlage ..."
Damit würde ein lauterer Zustand als legal definiert - nur tut das keiner!
Es bleibt dabei: Die Lautstärke gemäß Fz-Schein ist einzuhalten, wenn die montierte Auspuffanlage lauter ist, dann ist das nicht korrekt, egal ob eingetragen oder E-Nummer vorhanden!
Und da hätte ich nochmal gerne genau ! die Möglichkeiten aufgezeigt:
Hat die Polizei definitiv die Möglichkeit mein Moped still zu legen, wenn der Auspuff eine E-Nr. hat, die Kats verbaut sind und die DB Eater drin sind, es aber z.B. mit 110 db (also über den eingetragenen 102 db) gemessen worden ist ? Oder kann er mir nur eine Mängelkarte geben, um die zugelassene Anlage wegen der zu hohen DB-Werte überprüfen zu müssen ?
Nebensächlich für mich wäre noch, ob man bei einer Mäbgelkarte bereits Punkte für das zu laute Moped bekommt. Aber das nur am Rande, wichtig für mich ist, ob ich in Hintertupfingen stillgelegt werden kann, obwohl die Hardware i. O. ist, aber aus irgendeinem Grund zu laut ist und damit nicht richtig arbeitet.
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Thema E-Nummer und Eintrag im Fahrzeugschein:
Es ist völlig unerheblich, ob eine E-Nummer auf dem Auspuff steht oder der Auspuff im Schein eingetragen ist. Wenn die genannten Emissionsgrenzwerte überschritten werden, so ist das schlichtweg nicht zulässig. Ausnahme wäre, wenn entsprechend im Fz-Schein auch die dB-Zahl korrigiert wäre, Eintrag müsste dann so ungefähr lauten: "Fz mit XY-Abgasanlage, Seriennummer ABC123" und weiter "Zu Ziff. U1: xxx dB in Verbindung mit XY-Abgasanlage ..."
Damit würde ein lauterer Zustand als legal definiert - nur tut das keiner!
Es bleibt dabei: Die Lautstärke gemäß Fz-Schein ist einzuhalten, wenn die montierte Auspuffanlage lauter ist, dann ist das nicht korrekt, egal ob eingetragen oder E-Nummer vorhanden!
Und da hätte ich nochmal gerne genau ! die Möglichkeiten aufgezeigt:
Hat die Polizei definitiv die Möglichkeit mein Moped still zu legen, wenn der Auspuff eine E-Nr. hat, die Kats verbaut sind und die DB Eater drin sind, es aber z.B. mit 110 db (also über den eingetragenen 102 db) gemessen worden ist ? Oder kann er mir nur eine Mängelkarte geben, um die zugelassene Anlage wegen der zu hohen DB-Werte überprüfen zu müssen ? die Hardware i. O. ist, aber aus irgendeinem Grund zu laut ist und damit nicht richtig arbeitet.
Also meiner Meinung nach (auch der diverser Rechtsanwälte) ist das mit der Stilllegung so eine gewagte Sache der Polizei. Wenn du mit nicht ordnungsgemäßen Bremsen, Beleuchtungsanlage fährst, kann und sollte die Maschine stillgelegt werden. Eine Auspuffanlage, manipuliert oder einfach nur technisch. defekt, hat keine sicherheitsrelevante Bedeutung (@papemark: also wg. Gefahrenabwehr ;) ). Daher Mängelkarte und gut ist. Sonst müßten die ja auch jeden PKW stilllegen, dem der Endtopf weggeflogen ist. Machen die ja auch nicht, sondern sagen einem nur das man das Endrohr festbinden soll und so bald wie irgend geht, eine Werkstatt aufsuchen. Aber ich denke, die Offiziellen der Rennleitung sehen das anders und wird auch schon öfters vor Gerichten Thema gewesen sein.
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Wegen der HRB bekomm ich meine sofort stillgelegt. Deshalb erst mal nicht auffallen.
Gruß Dietmar
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- die Leo Vince Anlage hatte eine E-Nummer. Interessierte den Beamten aber nicht, da seiner Meinung nach, jeder Graveur so eine Nummer
anbringen kann.
In meinen 26 Jahren als Graveur hatte ich NIEMALS ;D ;D eine solche Nummer eingraviert.
Übrigends macht auch jeder Schneider eine Uniform das man wie ein Polizist aussieht - also....
Bevor jetzt anfragen kommen - nein, ich bin zur Zeit nicht als Graveur beschäftigt :D
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Hat mal jemand die Lautstärke einer Multi mit QD gemessen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen wurde gemessen: Abstand, Drehzahl
Gruß
Jörch
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Hat mal jemand die Lautstärke einer Multi mit QD gemessen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen wurde gemessen: Abstand, Drehzahl
Ja. Wurde im QD-Fred länglich diskutiert. Schau mal in der Auspuff-Kategorie. 8)