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Plauderecke => Plauderecke => Thema gestartet von: Highwolf am April 23, 2013, 09:27:39 Nachmittag

Titel: Export eines Motorrads von Deutschland in die Schweiz
Beitrag von: Highwolf am April 23, 2013, 09:27:39 Nachmittag
Hallo zusammen,

wie einige wissen bin ich Deutscher, wohne aber in der Schweiz. Ich habe meine MTS nagelneu in Deutschland gekauft, und letzten Donnerstag mit Überführungskennzeichen in die Schweiz, in meinen Wohnkanton Aargau überführt. Soweit so gut, Verzollung usw. alles fertig, alles ok. Jetzt isses so, ich muss ja ein AG Kontrollschild beantragen, hab auf dem Strassenverkehrsamt STVA angerufen, ich muss erst zur technischen Überprüfung, erst dann bekomme ich das Kontrollschild, und es kann durchaus 5 Wochen dauern bis ich einen Termin zur techn. Kontrolle bekomme. Scheixxe...heute war ich natürlich gleich dort, und die schreiben mich an wenn ein Termin zur Verfügung steht..na toll. Papiere sind zum Glück alle vollständig. Auf meine Frage, wie ich denn da hinkomme ohne Nummernschild antwortete man mir, diese eine Fahrt kann ich ohne machen, weil Maschine is ja versichert, na fein.
Allerdings weiss ich hier von einem anderen Forumsmitglied aus dem Kanton Schaffhausen, das er bei den selben Gegebenheiten wie oben beschrieben sofort sein Kontrollschild bekommen hat, und erst 2-3 Wochen nachher zum Vorführen kommen musste.
Hat es hier noch mehr Member welche in die Schweiz eingeführt haben, und wenn ja in welchen Kanton und welche Erfahrungen habt ihr dazu gemacht?
lG Thomas
Titel: Antw:Export eines Motorrads von Deutschland in die Schweiz
Beitrag von: Logomir am April 25, 2013, 10:14:15 Vormittag
Hilft Dir da die COC Bescheinigung nicht weiter?

Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der Europäischen Union zu sichern, spezifisch für alle Warenarten, die der harmonisierten Homologierung und Registrierung unterliegen.
COC ist die Deklaration des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union (Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben. Das Zertifikat COC kann man ebenso nicht für die umgerüsteten Fahrzeuge erstellen. Die Zertifikate COC kann man nur für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge erstellen.

Normalerweise erhälts Du die beim Kauf direkt dazu - ungefragt
Titel: Antw:Export eines Motorrads von Deutschland in die Schweiz
Beitrag von: Horch80 am April 25, 2013, 11:38:29 Vormittag
Hilft Dir da die COC Bescheinigung nicht weiter?

Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der Europäischen Union zu sichern, spezifisch für alle Warenarten, die der harmonisierten Homologierung und Registrierung unterliegen.
COC ist die Deklaration des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union (Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben. Das Zertifikat COC kann man ebenso nicht für die umgerüsteten Fahrzeuge erstellen. Die Zertifikate COC kann man nur für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge erstellen.

Normalerweise erhälts Du die beim Kauf direkt dazu - ungefragt


Mit den COC Papieren kommt man in der Schweiz nicht unbedingt weiter- da die Schweiz nicht in der EU ist. Hatte ein Freund von mir auch probiert. Mit einen Auto in Deutschland gekauft und in der Schweiz anmelden- war problematisch wegen anderer Abgas.-und Lärmvorschriften.
Selbst BMW hat bei den Mopeds eine eigene Schweizausführung.

Mein Kumpel musste dann nachweisen das sein Fahrzeug den Schweizer Richtlinien entspricht - dann hat er alle Papiere bekommen und wurde angemeldet.

Gruss Hermann
Titel: Antw:Export eines Motorrads von Deutschland in die Schweiz
Beitrag von: Highwolf am April 25, 2013, 03:56:07 Nachmittag
.... hab grad Post vom STVA bekommen das ich eingeladen bin, meine MTS am 28. Mai vorzuführen...geil in 5 Wochen....hab alle Nachbarkantone angerufen, die machen das nicht oder sind überlastet....in meinen Augen nur Schikane weil ich nicht in CH gekauft hab...na was solls...die Zeit wird vergehen..
lG Wolfi
Titel: Antw:Export eines Motorrads von Deutschland in die Schweiz
Beitrag von: dozer am April 27, 2013, 12:24:40 Nachmittag
Ja Thomas, jedes Kantönli kocht hier sein eigenes Süppchen. Ein Kollege von mir der im Kanton Zürich wohnt bekommt auch immer feuchte Augen, wenn ich erzähle, wie locker die in SH sind. Bei ihm zicken die wegen jedem Mist rum.
Kannst du nicht die deutschen Kennzeichen nochmal verlängern?
Titel: Antw:Export eines Motorrads von Deutschland in die Schweiz
Beitrag von: Highwolf am April 27, 2013, 06:16:32 Nachmittag
genau das will ich mit dem Händler nächste Woche abklären, wo ich gekauft hatte, das war mir auch noch eingefallen. Trotzdem danke für den Tipp.
lG Thomas