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DUCATI MULTISTRADA => Multistrada - Allgemein => Thema gestartet von: Fahrmeister am Juni 22, 2014, 01:21:18 Vormittag
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Zum Produkthaftungsgesetz der Waren, die ab 1990 im Rechtsgebiet der EU vertrieben werden:
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
Unfall mit einer Ducati z. Bsp. durch plötzlich ausgehenden Motor in einer Kurve:
1. Beweise schon am Unfallort sichern
2. Rechtsanwalt nehmen, der sich mit Produkthaftung auskennt /Achtung seltenes Fachgebiet !!!!
3. Motorrad von einem Kraftfahrzeug-Sachverständigen untersuchen lassen z.Bsp. Dekra oder TÜV
4. Unfall von einem Unfallsachverständigen klären lassen, wieder Dekra oder TÜV
5. Anfrage machen bei Ducati, wenn das Problem schon öfters vorgekommen ist und um Stellungnahme bitten
Die Klage wird in jedem Fall erfolgreich, wenn es "aalglatt" beweisbar ist. Händler hatte die Maschine schon paar Mal deshalb in der Werkstatt.
Stellt Euch bitte auf lange Wartezeiten und hohe Kosten ein, da es keinen Hersteller gibt, der zahlen will. Mir sind mittlerweile Fälle von 2-4 Jahren Verfahrensdauer bekannt geworden.
Erwartet von Ducati nicht ernsthaft eine Stellungnahme! Ich habe 3 Anrufe aus Italien und Deutschland gehabt und warte noch Heute auf "mein" Schriftstück.
Vorsicht, bei all den Strapatzen, den Kosten und der "Abwicklung" kann es sein, dass sich gewisse Abneigungen zu der Marke einstellen werden , die unheilbar sein können! >:(
LG FM
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was willst du :-\ uns damit sagen?
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Ich denke es ist der weitere Verlauf dieser Geschichte:
http://multistrada.eu/index.php?topic=4550.msg77360#msg77360 (http://multistrada.eu/index.php?topic=4550.msg77360#msg77360)
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Puhh FM da hast du ja einen steinigen Weg vor dir ... ich kann dir nur Durchhaltevermögen wünschen.
Ich persönlich würde als Ducati halt anders argumentieren:
Der ausgehende Motor hat dich ja nicht verletzt - es war ein Fahrmanöver (inkl. ausgehendem Motor) welches dich verletzt hat. Ob das wirklich unter Produkthaftpflicht fällt?
Klar wäre es, wenn der Motor durch einen nachweisbaren Fehler explodiert dich zB am Bein verletzt hätte.
Erschwerend kommt dazu, wenn der Fehler offenbar bekannt war. Dann hättest du das Motorrad im Sinne der Verkehrssicherheit nicht in Betrieb nehmen dürfen. Klar müsste der Hersteller aufgrund des Mangels für den Schaden (= das nicht benutzen können einer Sache) aufkommen - nicht aber für Schäden die sich durch die bewusste Inbetriebnahme trotz bekanntem Mangel ergeben.
Ich will deinem Ansinnen nicht entgegen sprechen - ich überlege mir nur die Argumente, wenn ich der Hersteller wäre.
Wenn wir in Amerika wären, dann könnte ich dir zu 100% zu einer Klage raten, dort wird aber Produkthaftung ganz anders gespielt als bei uns ... aber in Österreich und Deutschland ... ich bin skeptisch! Auch wenn es schön wäre, wenn du Erfolg hast!
Man darf sich nicht durch die Medienberichte über das Debakel bei GM mit dem Zündschloss zu falschen Schlüssen verleiten lassen: Es sind zahlreiche nachweisbare Fälle des defekten Zündschlosses aktenkundig. Es sind zahlreiche Fälle von dadurch verursachten Toten und schwer Verletzten aktenkundig. Es ist klar, dass GM den Fehler kannte, aber absichtlich zu vertuschen versucht hat UND das ganze spielt sich in AMERIKA ab!
Dass dir die Anwälte dazu raten ist natürlich klar - es sind auch meist die Anwälte die in solchen Prozessen die einzigen Gewinner sind!
lg