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Plauderecke => Plauderecke => Thema gestartet von: frandi63 am August 12, 2014, 07:57:51 Nachmittag

Titel: Urteil zur Verwendung von Dash Cam/Action Cams
Beitrag von: frandi63 am August 12, 2014, 07:57:51 Nachmittag
Servus,

ein Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Mittelfranken) zur Nutzung von Dash Cams kann sicherlich auf die beliebten Action Cams (GoPro, Contour, etc.) übertragen werden:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.html (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.html)

Fazit: das Hochladen von Videos ins Internet könnte u. U. zu einer Klage durch eine zufällig darauf erkennbare Person führen.

Gruß aus N,
Frank
Titel: Antw:Urteil zur Verwendung von Dash Cam/Action Cams
Beitrag von: thedaz am August 12, 2014, 08:08:09 Nachmittag
Servus,

ein Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Mittelfranken) zur Nutzung von Dash Cams kann sicherlich auf die beliebten Action Cams (GoPro, Contour, etc.) übertragen werden:
[url]http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.html[/url] ([url]http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.html[/url])

Fazit: das Hochladen von Videos ins Internet könnte u. U. zu einer Klage durch eine zufällig darauf erkennbare Person führen.

Gruß aus N,
Frank


Das Urteil bezieht sich nicht allein aufs Hochladen ins Internet. Es wurde ganz klar das Persönlichkeitsrecht des gefilmten über das Recht auf Beweismittel seitens des Filmenden gestellt. Damit ist auch die Verwendung dieser Aufnahmen als Beweismittel erledigt (vorbehaltlich einer Revision in höherer Instanz).

Ich finde das Urteil ok für Deutschland. Wenn ich z.B. in Russland leben würde und mich mit der dortigen Beamtenwillkür und der ortsüblichen Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln herumschlagen müsste, würde ich anders darüber denken.
Titel: Antw:Urteil zur Verwendung von Dash Cam/Action Cams
Beitrag von: Kalle am August 12, 2014, 08:45:58 Nachmittag
Servus,

ein Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Mittelfranken) zur Nutzung von Dash Cams kann sicherlich auf die beliebten Action Cams (GoPro, Contour, etc.) übertragen werden:
[url]http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.html[/url] ([url]http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.html[/url])

Fazit: das Hochladen von Videos ins Internet könnte u. U. zu einer Klage durch eine zufällig darauf erkennbare Person führen.

Gruß aus N,
Frank


Das Urteil bezieht sich nicht allein aufs Hochladen ins Internet. Es wurde ganz klar das Persönlichkeitsrecht des gefilmten über das Recht auf Beweismittel seitens des Filmenden gestellt. Damit ist auch die Verwendung dieser Aufnahmen als Beweismittel erledigt (vorbehaltlich einer Revision in höherer Instanz).

Ich finde das Urteil ok für Deutschland. Wenn ich z.B. in Russland leben würde und mich mit der dortigen Beamtenwillkür und der ortsüblichen Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln herumschlagen müsste, würde ich anders darüber denken.


Ist es eben nicht, immer mehr Richter erkennen diese Filmchen als Beweismittel an, wurde in
einem Fernseh Beitrag heute ganz klar dargestellt.

Grüße

Kalle
Titel: Antw:Urteil zur Verwendung von Dash Cam/Action Cams
Beitrag von: Leo13 am August 12, 2014, 09:18:50 Nachmittag
Seit ein Kollege von mir eine solche Cam im Auto hat, stellt er ständig Anzeigen.
Der kann nie nachgeben und pißt andern ins Revier, die genau das gleiche tun.

Für schöne Landschaftsbildchen gut, aber im Verkehr nein.
Das verroht nur die Sitten...
Titel: Antw:Urteil zur Verwendung von Dash Cam/Action Cams
Beitrag von: jayleo am August 13, 2014, 01:39:03 Nachmittag
Wenn jeder deutsche Oberlehrer sich eine Dashcam anschafft und jeden, der beim Abbiegen nicht blinkt, anzeigt, dann können unsere Gerichte bald zumachen. Als Beweismittel bei einem Unfall finde ich es sinnvoll. Scheint aber nur zulässig zu sein, wenn man die Aufnahmen nicht zu diesem Zweck macht.
Ich muss also sagen, dass ich die Aufnahmen zufällig gemacht habe für die Familie und dabei aus Versehen einen Unfall gefilmt habe und das zufällig entstandene Material nun als Beweis dienen könnte. Schon irgendwie krank.

Bei den Ösis sind die Cams ja schon verboten und ich denke bei uns kommt bestimmt auch bald etwas in der Art.
Titel: Antw:Urteil zur Verwendung von Dash Cam/Action Cams
Beitrag von: voika am August 14, 2014, 09:00:17 Nachmittag
Bei uns "Österreichern" ist das genau gleich wie das "Piefke"-Gericht in Ansbach gesprochen hat. Es zählt das Persönlichkeitsrecht höher als das Recht auf Beweismittel. Sprich, das Filmen einer schönen Landschaft oder eines bestimmten landschaftlich ansprechenden Streckenabschnittes ist erlaubt - genau so wie das Filmen von Sehenswürdigkeiten etc..
Ob ein Richter solch ein Filmchen anerkennt (auch in Österreich) ist alleine Sache des Gerichtes. Ich denke mal, wenn es nur ums oberlehrerhafte Anzeigen von nicht folgenschweren Verstößen geht, wird das Gericht das Beweismittel ablehnen - wenn durch den Film eine anders nicht aufzuklärende folgenschwere Situation oder Straftat eindeutig geklärt werden kann, dann glaube ich, dass die Richter sich im Sinne der Beweisfindung entscheiden werden.

Also: Wer in Österreich am Motorrad oder im Auto die Großglockner Hochalpenstraße filmt, ist nach wie vor auf der sicheren Seite!
Titel: Antw:Urteil zur Verwendung von Dash Cam/Action Cams
Beitrag von: Osmek am April 23, 2015, 10:03:57 Nachmittag
Ein Update aus der Rechtsprechung:

Zumindest in D scheint es möglich zu sein, die Cam Aufnahmen doch vor Gericht verwerten zu können. Interessant ist, dass der Filmer die Kamera wohl erst dann eingeschaltet hat, als die Nötigungen und Provokationen durch den anderen Fahrer begonnen hatten. Zwar kenne ich den Fall nicht näher, aber seltsam ist das schon. Vlt. wurde der Täter ja seinerseits zuvor vom Filmer provoziert? Und der Filmer war ein ITler; vlt. hat er das Video ja geschickt geschnitten, so dass es so aussieht als ob er erst nach den ersten Nötigungen des Täters die Cam eingeschaltet hat.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Erstes-Gericht-laesst-Dashcam-Video-zu-article14970391.html (http://www.n-tv.de/ratgeber/Erstes-Gericht-laesst-Dashcam-Video-zu-article14970391.html)